Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter*innen zu erhöhen und andere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe zu nutzen.
Inhalte:
Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter*innen zu erhöhen und andere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe zu nutzen.
Themen:
- Grundsätze der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht
- Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Anrechnung von Beschäftigten auf Pflichtarbeitsplätze
- Weitere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe
- Klärung offener Fragen der Teilnehmenden
Zielgruppe:
Arbeitgeber*innen, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Ausbildungspersonal, Inklusionsbeauftragte
Referent*innen:
Nina Meyer
Theo Jannet
Teilnahme und Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich per E-Mail (eaa-berlin(at)faw.de) oder telefonisch (030 – 53 63 76 50) an.
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin
E-Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.de