Beschäftigungssicherung

Die EAA-Berater*innen informieren Unternehmen, welche Ausgleichsmöglichkeiten es bei Minderleistungen von Mitarbeitenden gibt, seien es häufige krankheitsbedingte Ausfälle oder sonstige Defizite, die im Arbeitsprozess auszugleichen sind.

Wie und unter welchen Bedingungen können Arbeitgeber*innen einen Beschäftigungszuschuss beantragen?

Die EAA gibt Auskunft. Oder sollten Hilfsmittel beantragt werden, damit der Arbeitsalltag für Beschäftigte reibungsloser zu bewältigen ist.

Die EAA-Berater*innen unterliegen in allen Fällen der individuellen Beratung der Schweigepflicht.

Aus unserem Beratungsalltag:

In einem Unternehmen aus dem Bereich Bildung konnte eine Person durch ihre Schwerbehinderung die ursprüngliche Arbeitsaufgabe nicht mehr erfüllen. Auf Grund der Beratung durch die EAA wurde durch die Geschäftsführung beim Inklusionsamt ein Präventionsverfahren eingeleitet und durch das Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen (Inklusionsamt, DRV, Integrationsfachdienst, EAA) wurde ein neuer Arbeitsplatz für die Person gefördert, installiert und gesichert. Darüber hinaus befindet sich die Person jetzt in einer geförderten Weiterbildung um ihre neue Arbeitsaufgabe erfolgreich zu meistern.

Der Geschäftsführer ist über die Unterstützung aller beteiligten Institutionen sehr glücklich und ist froh, die Person auch weiterhin in seinem Unternehmen beschäftigen zu können.