Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Beschäftigungsquote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung zu erhöhen und andere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe zu nutzen.
Themen:
- Grundsätze der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht
- Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Anrechnung von Beschäftigten auf Pflichtarbeitsplätze
- Weitere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe
- Klärung offener Fragen der Teilnehmenden
Zielgruppe:
Arbeitgeber*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte, Ausbildende
Teilnahme und Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte nutzen Sie die untenstehende Anmeldefunktion.
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin
E-Mail: sabine.pfennig-engel(at)faw.de