Inklusionsbeauftragte Personen nach § 181 SGB IX achten darauf, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb eingehalten werden. Sie sind die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen und sind mit Schwerbehindertenvertretern und Betriebs- oder Personalräten Teil der Inklusionsteams. Diese sorgen in den Unternehmen für eine optimale Teilhabe aller schwerbehinderten Mitarbeitenden in Betrieben und Dienststellen. Übliche Grundlage für die Arbeit der Inklusionsteams ist eine bestehende Inklusionsvereinbarung. In dieser vereinbaren Arbeitgeber*innen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretung Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Beschäftigten.
Themen:
- Inklusionsbeauftragte und ihre formelle Beauftragung
- Rechte und auch Pflichten von Inklusionsbeauftragen
- Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Umgang mit Inklusionsbeauftragten
- Inklusionsvereinbarung als Grundlage und Chance
- Wichtige Elemente einer Inklusionsvereinbarung
- Die Inklusionsvereinbarung aus Sicht der Änderungen im Bundesteilhabegesetze
Zielgruppe:
Arbeitgeber*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte, Ausbildungspersonal
Teilnahme und Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über untenstehenden Anmelde-Button an.
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin
E-Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.de