Inklusionsbeauftragte Personen nach § 181 SGB IX achten darauf, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb eingehalten werden. Sie sind die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen und sind mit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- oder Personalräten Teil der Inklusionsteams. Dieses sorgt in den Unternehmen für die optimale Teilhabe aller schwerbehinderten Mitarbeitenden. Übliche Grundlage für die Arbeit der Inklusionsteams ist eine bestehende Inklusionsvereinbarung, in welcher Arbeitgeber*innen und Intereressensvertretungen Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Beschäftigter vereinbaren.
Themen:
- Inklusionsbeauftragte und ihre formelle Beauftragung
- Rechte und auch Pflichten von Inklusionsbeauftragen
- Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Umgang mit Inklusionsbeauftragten
- Inklusionsvereinbarung als Grundlage und Chance
- Wichtige Elemente einer Inklusionsvereinbarung
- Die Inklusionsvereinbarung aus Sicht der Änderungen im Bundesteilhabegesetze
Zielgruppe:
Arbeitgeber*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte, Ausbildende
Teilnahme und Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über untenstehenden Anmelde-Button an.
Ansprechpartnerin bei Fragen:
Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin
E-Mail: sabine.pfennig-engel(at)faw.de