BEM - Präventionsverfahren - Kündigung?

02.04.2025 | 10:00 - 11:30 Uhr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagemt (BEM) und das Präventionsverfahren sind laut § 167 SGB IX für Arbeitgebende verpflichtend, wenn es im Arbeitsverhältnis zu personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesundheitlichen Schwierigkeiten oder längeren Phasen der Arbeitsunfähigkeit kommt, welche den Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung gefähren. Diese Veranstaltung gibt Ihnen einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen, einen Einblick in die Gestaltung von BEM-Gesprächen und Präventionsverfahren sowie Informationen zur Einhaltung eines formalen Kündigungsprozesses.

Themen:

  • gesetzlichen Grundlagen der Prävention (§ 167 SGB IX)
  • Vorteile und Nutzen von Maßnahmen der Prävention
  • Organisation und Beteiligte der Prozesse
  • Klärung offener Fragen der Teilnehmenden

Zielgruppe:

Arbeitgeber*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte, Ausbildende

Teilnahme und Anmeldung:

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte nutzen Sie die untenstehende Anmeldefunktion. 

 

Ansprechpartnerin bei Fragen:

Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin
E-Mail: sabine.pfennig-engel(at)faw.de

 

Anmeldung