Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber startet am 1. Dezember in Berlin -kobinet-

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Berlin (kobinet) Viele Arbeitgeber wollen anscheinend schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen; dies scheitere aber oftmals an fehlenden Kenntnissen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten oder  Einsatzmöglichkeiten von schwerbehinderten Menschen in ihren Betrieben. Um diese Barrieren aufzulösen, wurde im neuen Teilhabestärkungsgesetz – SGB IX, §185a – die Aufgaben der "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) geregelt. Sie werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Am 1. Dezember 2022 soll die neue Ansprechstelle in Berlin an den Start gehen, wie das Berliner Inklusionsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) mitteilt.

Das Inklusionsamt Berlin konnte eine europaweite Ausschreibung erfolgreich durchführen und für die anspruchsvolle Aufgabe der EAA die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH, Akademie Berlin beauftragen, wie es in einer Presseinformation des Inklusionsamtes heißt und weiter steht dort: „Die FAW gGmbH agiert seit 1998 in Berlin, ist heute an fünf Berliner Standorten vertreten und versteht sich in der Region Berlin als ein anerkannter Dienstleister für den regionalen Arbeitsmarkt.“ 

Die neuen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie wurden eingerichtet, um proaktiv und unabhängig vom Einzelfall für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu werben, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und eine Lotsenfunktion in Bezug auf die anderen beteiligten Leistungsträger und Stellen wahrzunehmen. Sie haben konkret die Aufgabe

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen, heißt es in der Presseinformation.