Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat das im Jahr 2021 aufgelegte Programm bis 31.12.2024 verlängert. Dies betrifft auch die Inklusionsprämie.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Zudem bekommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 01.10.2024 einen Ausbildungsplatz anbieten, zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Höhe beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem 1. Ausbildungsjahr.